Regeln für das richtige
Verhalten der "O"

1. Körperhaltung

Während des Spiels gibt es zwar mehrere Grundhaltungen, die eine O auf Ansage unmittelbar in korrekter Art und Weise einzunehmen hat, aber nur eine, die sie ohne Erlaubnis immer einzunehmen hat.
Diese Haltungen sollen der O helfen, sich in ihrer Rolle wohlzufühlen und ihre Gedanken von jeder Art der Auflehnung abzulenken. Die O muss lernen, dass Ihr Körper ihr nicht mehr gehört, sondern Ihrem Gebieter, der über ihn verfügen darf, wie er möchte.

„Ihre Hände gehörten Ihnen nicht, auch nicht Ihre Brüste, vor allem nicht irgendein Zugang Ihres Körpers, wir können sie nach Belieben visitieren und in sie eindringen. Als ein Zeichen, das Ihnen ständig gegenwärtig machen soll oder doch so gegenwärtig wie möglich, daß Sie kein Recht mehr haben, sich zu entziehen, werden Sie in unserer Gegenwart niemals völlig die Lippen schließen noch die Beine kreuzen oder die Knie zusammenpressen. (…) Was für uns wie für Sie bedeutet, daß ihr Mund, Ihr Schoß und Ihre Lenden uns offen stehen.“ (S. 37)

1.1 Die Standardposition

Dies ist die Position, die eine "O" einzunehmen hat, wenn ihr keine anderen Anweisungen gegeben wurde.

Dazu kniet die "O" sich zunächst auf den Boden hin, setzt sich sodann auf die Fersen und spreizt die Knie etwa 30 Zentimeter auseinander. Die Hände sind so hinter dem Rücken gefaßt, dass sie den Blick auf den Po nicht verdecken. Der Oberkörper ist aufrecht, der Kopf ist leicht gesenkt.

„Plötzlich sagte er, daß sie vor allem die Knie öffnen und die Arme hängen lassen solle, wenn sie ihm zuhöre; (,…). Sie zog also ihr Hemd hoch und ließ sich auf Knie und Fersen nieder, wie die Karmeliterinnen oder die Japanerinnen und wartete. Jetzt, wo ihre Knie gespreizt waren, spürte sie zwischen ihren halbgeöffneten Schenkeln das leichte spitze Kratzen des weißen Fells; René war noch nicht ganz zufrieden: sie hatte die Beine nicht weit genug geöffnet.“ (S. 79)

Das Öffnen der Beine war ein wichtiger Bestandteil des Sitzrituals. Denn auch im Sitzen musste sie ständig zugänglich sein. Es genügt nicht zu wissen, dass sie es ist, sie muss es sein. „Sie mußte es ohne jedes Hindernis sein, und ihre ganze Haltung wie auch ihre Kleidung sollten für die Eingeweihten gewissermaßen Symbole dieser Zugänglichkeit sein.“ (S. 79)

Dazu gehört auch, dass sie nie die Lippen schließen darf oder den Kopf in den Nacken legen. Die offenen Hände sollten immer an den Seiten herabhängen mit den Handflächen nach oben. (Vgl. S. 127)
Eigentlich sollte diese Sitzposition automatisch eingenommen werden, doch auch konnten Befehle dazu gesagt werden. „Die Befehle ‚öffne’ und ‚öffne die Beine’, von René ausgesprochen, besaßen eine so verwirrende Macht, daß sie niemals ohne eine Art geistigen Kniefalls hörte, (…)." (S.79)

Diese Stellung wird kurz als "Position 1" bezeichnet und wird automatisch eingenommen.

1.2 Die stehende Position

Die Stellung kennt zwei Variationen. Beiden gleich ist, dass die "O" aufrecht steht, die Beine leicht gespreizt.



In der Haltung "Stehend, Hände oben" verschränkt sie die Finger beider Hände hinter dem Kopf. Der Kopf ist leicht hoch genommen, die Ellbogenspitzen werden möglichst weit nach hinten gedrückt.
Die Haltung "Stehend, Hände unten" ist von der Fußstellung gleich, allerdings liegen die Hände auf den Po-Backen und ziehen diese wenig auseinander. Der Oberkörper ist leicht nach vorne gebeugt, der Kopf ist gesenkt.

Diese Stellung wird kurz als einmal als "Position 2 - Hände hoch" oder als "Position 2 - Hände unten"
bezeichnet und wird nur auf Verlangen eingenommen.

1.3 Die sitzende Position

Wann immer es der "O" erlaubt ist zu sitzen, spreizt sie automatisch die Knie auseinander. Die Hände liegen auf den Knien und sollen helfen, die Beine auseinanderzuhalten.
Die Füße sind trotzdem weitgehend geschlossen. In der sitzenden Position darf die "O" nur soviel von der Sitzfläche des Stuhls beanspruchen, daß sie gerade noch mit dem Sessel in Kontakt bleibt. Der Oberkörper ist aufrecht, der Blick ist gesenkt.

Die Kleiderordnung für eine O besagt, dass Sie niemals Unterwäsche tragen darf.
Wichtig ist immer, dass sie beim Sitzen auf diversen Möbeln mit ihren nackten Schenkeln den Bezug berührt. Am besten ist es für eine O, sich auf einem Hocker niederzulassen, denn so kann sie ihren Rock auf über den Hocker ausbreiten. Wichtig wieder, mit gespreizten Knien dazusitzen. Das bedeutet auch, dass sie die Beine nie übereinander schlagen darf. Es ist unter Strafe verboten, das Kleid zu verknittern und dies gelingt nur durch die richtige Sitzstellung. Die Hände liegen am besten auf den Knien und sollen so helfen, die Beine auseinander zu halten. Die Füße sind weitgehend geschlossen. Der Oberkörper ist aufrecht, der Blick gesenkt.

„(…) und jedes Mädchen hatte als Sitzgelegenheit einen runden, mit schwarzem Leder bezogene Hocker. Wenn man sich darauf niederließ, mußte man die Rücke heben (…). Und umgekehrt wurde sie späte jedes Mal, wenn sie – gekleidet wie alle Welt, aber mit nackten Lenden unter ihrem unauffälligen Schneiderkostüm oder gewöhnlichen Kleid- Rock und Unterkleid hob, um sich neben ihrem Geliebtem oder einen anderen Mann auf den blanken Autorsitz oder auf die Bank eines Cafés zu setzen (…).“(S. 61-62)

Diese Stellung wird kurz als "Position 3" bezeichnet und automatisch eingenommen.

1.4 Zusammenfassung der Körperhaltungen

Zum leichteren Üben hier nochmals alle Körperhaltungen zusammengefaßt:
Position 1 Standart - ist immer im Beisein des Gebieters einzunehmen
Position 2 Stehende - auf Wunsch des Gebieters
Position 3 Sitzende - automatisch beim Hinsetzen, wird nicht besonders mitgeteilt

Die "O" hat stets die Numerierung, die Bedeutung und die Position im Kopf zu behalten und soweit es ihr möglich ist in notwendiger Häufigkeit zu wiederholen und die einzelnen Positionen zu üben.

Der "O" ist bekannt, daß eine Nichtbefolgung der Anweisungen eine erhebliche und schmerzhafte Strafe nach sich zieht und sie auch dann nicht von der Durchführung der Anweisung entbindet.
Dabei obliegt dem Gebieter, Vergehen gleich oder später zu bestrafen, auch die Schärfe der Strafe kann von Fall zu Fall variieren

Die „O“ soll ständig an der Seite Ihres Gebieters sein, darf andere Räume oder Orte nur mit Erlaubnis des Gebieters und, falls vom Gebieter gewünscht, in Begleitung Ihres Gebieters aufsuchen.


2. Bekleidungsregeln

2.1 Allgemeine Kleidungsregeln nach der Romanvorlage

2.1.1 Verbotene Kleidung

Strumpfgürtel und Höschen.
BHs, dessen Träger man erst abschneiden muss, bevor man sie auszieht.
Unterkleider, die soweit herausreichen, dass sie die Brüste bedecken.
Röcke und Kleider, die man nicht vorne öffnen kann.
Röcke, die so eng sind, dass man sie nicht mit einer einzigen Bewegung hochschlagen kann. (Vgl. S. 80)


2.1.2 Erlaubte Kleidung

BHs, die vorne schließen.
Enge Kleider, die von oben bis unten durchgeknöpft sind.
Loses Futter bei Unterröcken, die kurz sein müssen.
Blusen
Pullover
Plisseeröcke
Korsetts (Vgl. S. 83)
Strumpfgürtel mit Stäbchen, der die Taille betont. Der Schamhügel bleibt frei, genau wir die Hüften. Hinten muss das Mieder gekürzt sein, so dass es die Kruppe frei lässt. (Vgl. S. 168)

2.2 Kleidungsregeln – Adaption auf die heutige Zeit

Es gibt bestimmte Kleidungsregeln, die heutzutage nicht immer einzuhalten sind. Für das reale Spiel als O empfiehlt sich deshalb folgendes:

2.2.1 Zimmerbekleidung

Die "O" legt sich selbst Arm-, Fuß- und Halsfesseln an.
Als Grundsatz gilt, daß bei "Zimmerkleidung" (also ohne Mantel) nur ein einziges Kleidungsstück den Schambereich und die Brüste verdecken darf (Tuch gewickelt). Hosen, Leggings, Strumpfhosen oder ähnliche Kleidungsstücke sind selbstverständlich untersagt.
Zur weiteren Bekleidung gehören selbst haltende, schwarze Strümpfe und hochhackige Pumps.
Auch sollte sich die O bei der Kleidungswahl von dem Grundsatz der möglichst leichten Zugänglichkeit zu allen Stellen ihres Körpers leiten lassen.
Fallweise kann diese Bekleidungsvorschrift noch um den Begriff "mit Maske" erweitert werden, wobei die "O" dann noch zusätzlich eine Maske zu tragen hat.

2.2.2 Bekleidung in der Öffentlichkeit

Wie der Name bereits ausdrückt, ist diese Kleidung dazu gedacht wenn sich die "O" mit ihrem Herrn außerhalb von Räumen aufhält.
Das bedeutet als Überkleidung kann Rock und eine Bluse gewählt
werden, aber auch nach Absprache und erfolgter Erlaubnis darf eine Hose angezogen werden.
Desweiteren selbsthaltende schwarzen Strümpfe, Pumps. Das Make-up sollte dezent gewählt sein.
Außerhalb soll die „O“ einen Rock und Strümpfe aber keinen Slip tragen. Der Rock soll so geschnitten sein, dass die Vagina leicht entblößt werden kann.

Sollte die O unerwartet in der Öffentlichkeit in ein Spiel geraten, sollte sie mit den Möglichkeiten, die sich ihr bieten, möglichst rasch die oben genannten Vorschriften erfüllen. Dies sollte immer mit Maß, aber auch maximalen Ausnutzung des Möglichen getan werden. In diesem Zusammenhang sollte sich die O klar sein, daß eine solche plötzliche Situation immer vorkommen kann und sie dafür entsprechende Vorsorge tragen sollte. So sollte die O stets Fesseln mit sich führen, daß ihre Hände gefesselt werden können. Auch ein Paar Strümpfe, so die "O" sie nicht ohnedies trägt, sollten sich immer in der Handtasche finden.


2.3 Kleidungsregeln bei Bestrafung

Der "O" ist bekannt, dass eine Nichtbefolgung der Bekleidungsregeln eine erhebliche und schmerzhafte Strafe nach sich zieht und sie auch dann nicht von der Durchführung der Anweisung entbindet.
Dabei obliegt dem Gebieter, Vergehen gleich oder später zu bestrafen, auch die Schärfe der Strafe kann von Fall zu Fall variieren.

Die Kleidung besteht hierbei aus einem kurzen schwarzen Rock, einer Lederkorsage, selbst haltenden schwarzen Strümpfen und hochhackige Pumps.

2.4 Zusammenfassung der Bekleidungsregeln

Zum leichteren Üben hier nochmals alle Bestrafungshaltungen zusammengefasst:

Regel 1 generell
Regel 2 Zimmerbekleidung
Regel 3 Bekleidung in der Öffentlichkeit
Regel 4 Vorführung und Bestrafung

Auch hier hat die "O" stets die Nummerierung, die Bekleidungsregeln im Kopf zu behalten und soweit es ihr möglich ist in notwendiger Häufigkeit zu wiederholen und für die einzelnen Situationen zu üben.
Der "O" ist bekannt, dass eine Nichtbefolgung der Bekleidungsregeln eine erhebliche und schmerzhafte Strafe nach sich zieht und sie auch dann nicht von der Durchführung der Anweisung entbindet.
Dabei obliegt dem Gebieter, Vergehen gleich oder später zu bestrafen, auch die Schärfe der Strafe kann von Fall zu Fall variieren.

3. Körperhaltung während der Bestrafung

3.1 Stehende Bestrafungshaltung


Die "O" stellt sich aufrecht, die Beine leicht gespreizt, sie beugt sich dann nach vorne und faßt mit ihren Händen den jeweiligen Knöchel des entsprechenden Fußes. Während der gesamten Bestrafung müssen die Beine maximal durchgestreckt sein, um den Effekt dieser Haltung nicht zunichte zu machen.

3.2 Gestützte stehend Bestrafungshaltung


Die "O" stellt sich aufrecht, die Beine leicht gespreizt, sie beugt sich dann nach vorne, kann aber die Hände, je nach Anweisung, zum Beispiel an einem Tisch oder ähnlichem abstützen.
Um trotzdem die gewünschte Spannung der Haut am Po zu erreichen, stellt sich die "O" auf ihre Zehenspitzen und streckt den Po so weit hinauf, so weit es ihr möglich ist. Ein Absenken der Füße ist nur auf Anweisung erlaubt.

3.3 Kniend


Hierbei hat die "O" aufrecht in leicht gespreizter Stellung zu knien und die Hände werden hinter dem Kopf
gefaßt, wobei die Ellbogen möglichst weit nach hinten gedrückt werden.

3.4 Über das Knie


Hierbei hat sich die "O" so über die Oberschenkel ihres Gebieters zu legen, daß der Po die höchste Stelle des Körpers der "O" bildet. Die Handflächen und Zehen haben dabei den Boden zu berühren und dürfen diesen während der gesamten Bestrafung nicht verlassen. Ein zu ungestümes Bewegen des Körpers, vor
allem des Pos, während der Bestrafung ist nicht gestattet und wird in jedem Fall geahndet.

3.5 Auf allen Vieren


Hierbei hat die "O" aufrecht in leicht gespreizter Stellung zu knien und dann die Hände vor sich auf den Boden zu legen und den Oberkörper soweit vorzuschieben, daß dieser etwa parallel zum Fußboden ist. Es ist dies die Stellung, in der Kinder üblicherweise Tiere imitieren.

3.6 Zusammenfassung

der Bestrafungshaltungen
Zum leichteren Üben hier nochmals alle Bestrafungshaltungen zusammengefaßt:

Bestrafung Position 1 stehend
Bestrafung Position 2 gestützt stehend
Bestrafung Position 3 kniend
Bestrafung Position 4 über das Knie
Bestrafung Position 5 auf allen Vieren

Die Numerierung, die Bedeutung und die Stellung hat die "O" stets im Kopf zu behalten und soweit es ihr möglich ist in notwendiger Häufigkeit zu wiederholen und die einzelnen Stellungen zu üben.

Der "O" ist auch hier bewußt, daß eine Nichtbefolgung der Anweisungen eine erhebliche und schmerzhafte zusätzliche Strafe nach sich zieht. Dabei obliegt dem Gebieter, Vergehen gleich oder später zu bestrafen, auch die Schärfe der zusätzlichen Strafe kann von Fall zu Fall variieren


4. Das Verhalten in der Öffentlichkeit

Diese Regeln sind nicht für das Verhalten unter normalen Umständen, sondern nur dann, wenn
der "O" klar ist, daß das Spiel auch in der Öffentlichkeit beginnt bzw. dort fortgesetzt wird. Sollte sie Zweifel haben, hat sie Ihren Gebieter zu fragen.

4.1 Kleidung

Die Kleidung sollte dem Grundsatz genügen: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. In keinem Fall sollte die "O" mit Ihrer Kleidung anstößig wirken oder Schamlosigkeit demonstrieren, andererseits sollte kein Kleidungsstück zuviel getragen werden.

Als weiterer Grundsatz gilt, daß bei "Zimmerkleidung" (also ohne Mantel) nur ein einziges Kleidungsstück den Schambereich und die Brüste verdecken darf (Tuch gewickelt).
Hosen, Leggings, Strumpfhosen oder ähnliche Kleidungsstücke sind selbstverständlich untersagt.
Auch sollte sich die "O" bei der Kleidungswahl von dem Grundsatz der möglichst leichten Zugänglichkeit zu allen Stellen ihres Körpers leiten lassen.

Sollte die "O" unerwartet in der Öffentlichkeit in ein Spiel geraten, sollte sie mit den Möglichkeiten, die sich ihr bieten, möglichst rasch die oben genannten Vorschriften erfüllen.
Dies sollte immer mit Maß, aber auch maximalen Ausnutzung des Möglichen getan werden. In diesem Zusammenhang sollte sich die "O" klar sein, daß eine solche plötzliche Situation immer vorkommen kann und sie dafür entsprechende
Vorsorge tragen sollte. So sollte die "O" stets Fesseln mit sich führen, daß ihre Hände gefesselt werden können. Auch ein Paar Strümpfe, so die "O" sie nicht ohnedies trägt, sollten sich immer in der Handtasche finden.

4.2 Körperhaltung

Die Körperhaltung der "O" in der Öffentlichkeit hängt stark davon ab, wo man sich gerade befindet.

Allgemein können jedoch folgende Regeln aufgestellt werden:

Die Knie der "O" dürfen sich niemals berühren.
Die Hände der "O" dürfen den Körper der "O" niemals berühren Die "O" sollte ihren Blick, wenn möglich, gesenkt halten.
Konsequenzen daraus ergeben sich zum Beispiel, daß die "O" zunächst um Erlaubnis zu fragen hat, so bevor sie sich die Nase putzt, schminkt oder auf die Toilette geht.

4.3 Anweisungen durch Fingerzeichen

Der "O" können die Anweisungen auch über Codes gegeben werden. Die gezeigten Codes werden mit den Fingern gezeigt und immer so mitgeteilt, daß sie die "O" bei notwendiger Aufmerksamkeit auch wahrnehmen kann, also zum Beispiel wird ein leichtes Hüsteln voran gestellt.

5. Der Fingercode

Die Anweisungen sind unverzüglich auszuführen, wenn entsprechende Finger gezeigt werden:

5.1 Zeigefinger

Der Zeigefinger zeigt auf die "O"


Die "O" darf sich setzen, und geht in die Position 3 (sitzende Körperhaltung, siehe 1.3), d.h. möglichst aufrecht, Knie leicht auseinander, beide Handflächen auf dem Tisch, Schultern zurückgenommen.

5.2 Daumen

Der Daumen zeigt nach oben


Die "O" geht in die Position 2 (stehende Körperhaltung siehe 1.2) d.h. die "O" stellt sich aufrecht neben ihren Gebieter, die Beine leicht gespreizt, die Hände seitl. angelegt. Der Oberkörper ist leicht nach vorne gebeugt, der Kopf ist gesenkt.

5.3 Mittelfinger

Wird der Mittelfinger auf die "O" gerichtet


Die "O" hat sich oben herum zu entblößen und die Brüste entsprechend zu präsentieren. Die Warzen sollen stehend sein. Sollten sie flach sein hat die "O" diese zur Steifheit zu massieren.

Da die „O“ keine Kleidung im Zimmer tragen soll, soll sie sich bei diesem Code vor dem Gebieter niederknien und sich der Fußerotik hingeben.

5.4 Kleiner Finger

Wird der kleine Finger gezeigt


Die "O" hat ihren Kitzler zu stimulieren, so unauffällig wie möglich. Hier sollte bedacht werden, daß Tischtücher und nahes "Zum-Tisch-rücken" diese Aktion unterstützen kann.
Beenden, wird durch einen gesenkten kleinen Finger angezeigt.

5.5 Zeige- und Mittelfinger

Wird der Zeige- und Mittelfinger (V) gezeigt


Die "O" kniet sich zunächst auf den Boden hin, setzt sich sodann auf die Fersen und spreizt die Knie etwa dreissig Zentimeter auseinander. Sie öffnet ihrem Gebieter oder einer von ihrem Gebieter bestimmten Person die Hose und befriedigt ihn oral. Die "O" sollte darauf bedacht sein das kein Sperma verloren geht und sie alles in sich
aufzunehmen hat.

5.6 Fünf Finger

Werden alle fünf Finger gezeigt


Die "O" stellt sich aufrecht, die Beine leicht gespreizt, sie beugt sich dann nach vorne, kann aber die Hände, je nach Anweisung, zum Beispiel an einem Tisch oder ähnlichem abstützen.
Sie hebt Ihren Rock um sich von ihrem Gebieter oder einer von ihrem Gebieter bestimmten Person nehmen zu lassen.

5.7 Codes der "O"

Zeigt die "O" selbst die entsprechenden Codes (Finger), fragt sie damit ihren Gebieter um Erlaubnis, ob sie die entsprechende Handlung von sich aus, also ohne Aufforderung, durchführen darf. Mit dieser Aktion kann die "O" zum Beispiel eine Strafe mildern oder einfach ihre Zuneigung zeigen. Der Gebieter kann dies genehmigen, ablehnen oder ignorieren.

Zeigefinger

Daumen

Mittelfinger

Kleiner Finger
Zeige- und Mittelfinger

Fünf Finger

6. Brüste und Vagina

Die "O" hat ihre Brüste während des Spiels immer so zu präsentieren, daß sie möglichst gut und erotisch
zur Geltung kommen. Wenn dies angebracht erscheint, hat die "O" ihre Brusthöfe und -warzen zu schminken, in jedem Fall sollten die Warzen immer stehend sein. Sollte die "O" merken, daß die Warzen während des Spiels flach werden, ersucht sie ihren Gebieter selbständig um die Erlaubnis, diese wieder
zur Steifheit zu massieren.

Die "O" hat immer für eine freie Sicht zu ihrer Vagina zu sorgen. Dazu gehört nicht zuletzt, daß die Schamhaare entfernt sind.

7. Zusammenfassung

Die Befolgung der oben genannten Regeln sollten der "O" keine Probleme bereiten, da alle so gehalten sind, daß sie ohne Mühe durchgeführt werden können. Die "O" wird darauf achten, daß sie die notwendigen Utensilien wie Kleidung etc. immer bereitliegen hat und wird stets die verschiedenen Haltungen und deren Bezeichnungen üben.

Der "O" ist bewußt, daß eine Nichtbefolgung der Anweisungen eine erhebliche und schmerzhafte Strafe nach sich zieht und sie auch dann nicht von der Durchführung der Anweisung entbindet. Dabei obliegt es dem Gebieter, Vergehen gleich oder später zu bestrafen, auch die Schärfe der Strafe kann von Fall zu Fall variieren. Die "O" tut deshalb gut daran, die hier niedergeschriebenen Punkte aufmerksam zu lesen, zu lernen, zu befolgen und auch zu üben.